Wie bequem ist es heutzutage, eine Reise über das Internet zu buchen. Jede Menge Vergleichsportale machen es recht leicht, günstige Angebote zu finden – zumindest denkt man das. Geht es um die Organisation einer Gruppenreise, kann man sich da leider auch schnell haftbar machen. Wussten Sie das?
Achtung Falle
Als Schwarztouristiker kann bereits gelten, wer eine Bahnfahrt und ein Hotel für einen gemeinsamen Junggesellenabschied organisiert und dabei die Reisekosten über die eigene Kreditkarte abbuchen lässt. Es genügt bereits, zwei Reiseleistungen wie etwa Anreise und Hotel zu organisieren, um im Sinne des deutschen Gesetzes eine Pauschalreise zusammenzustellen und somit unfreiwillig zum Reiseveranstalter zu werden.
Im ersten Moment hat man hier scheinbar nicht viel zu befürchten. Unangenehm wird es jedoch, wenn es zum Schadensfall kommt. Dauert die Reise länger als geplant und muss verlängert werden oder verletzt sich ein Mitglied der Reisegruppe, so haftet der Veranstalter im schlimmsten Fall mit seinem Privatvermögen.
Gibt es einen öffentlichen Aushang im Vereinsheim oder Übungsraum, so können hier ebenfalls teure Abmahnungen drohen, insofern hier wichtige Angaben fehlen, da der Veranstalter als Gewerbetreibender gilt.
Mittlerweile ist die Schwarztouristik – dank des technischen Fortschritts – weit verbreitet. Über die Risiken wird jedoch meist nicht aufgeklärt.
Gut abgesichert unterwegs mit ZiK
Wer sicher und gut abgesichert unterwegs sein möchte, sollte die Reise über einen Veranstalter buchen. Neben zahlreichen Absicherungen und den rechtlichen Voraussetzungen bieten Reiseveranstalter vor allem fachliches Know-how, etwa über länderspezifische Gegebenheiten. Die meisten Veranstalter können zudem, entgegen der herrschenden Meinung, oftmals günstigere Alternativen bieten, da sie in der Regel bessere Konditionen erhalten.
Deshalb: Immer gut überlegen, ob Selbstorganisation lohnt!